TICKETS
Tickets sind im Vorverkauf in der zweiten Preisstufe verfügbar (ab März):
Preise zzgl. einmaliger VVK-Gebühr (Versand)
Bestellung per Mail an tickets [at] liedermachernacht.de unter Angabe von Name, Adresse und Ticketwunsch.
Das Veranstaltungsgelände befindet sich an der Adresse:
Schollenhof 1, 77855 Achern
Für GPS-Geräte die Koordinaten 48.62830, 8.00418 verwenden.
Von der Autobahn A5 kommend die Ausfahrt "Achern" nehmen und weiter Richtung "Rheinau Straßburg". Beim nächten Kreisverkehr links Richtung "Wagshurst", dann immer geradeaus. In Wagshurst die erste Kreuzung nach links nehmen und den Schildern folgen.
Bitte beachtet vor Ort die Anweisungen der Mitarbeiter und parkt nur auf den dafür vorgesehenen Flächen.
Es besteht die Möglichkeit auf einer angrenzenden Wiese mit einem Zelt oder Camper-Fahrzeug zu übernachten. Die Zufahrt und der Aufbau sind an beiden Tagen jeweils ab 17 Uhr möglich. Der Unkostenbeitrag beträgt 5 Euro.
Es besteht keine Möglichkeit auf Stromanschluss. Die Verwendung von Aggregaten ist untersagt. Fließend Wasser ist nur bei den sanitären Anlagen des Veranstaltungsgeländes verfügbar.
Der Platz muss am Sonntag bis 11:00 Uhr verlassen werden. Bitte verlasst den Platz, wie ihr ihn vorgefunden habt. Mülltüten bekommt ihr bei Bedarf bei einem Mitarbeiter
Kinder unter 6 Jahren wird zum Veranstaltungsgelände kein Einlass gewährt, auch nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten.
Die Teilnahme von Jugendlichen wird aufgrund des Personensorgerechts – unter Berücksichtigung des Jugendschutzgesetzes - von den Eltern bestimmt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind (unter 18 Jahren) zu sorgen. Letztlich treffen die Eltern die Entscheidung über die Anreise und den Aufenthalt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung eines ihrer Personensorgeberechtigten oder mit schriftlicher Erlaubnis eines ihrer Personensorgeberechtigten („Feierzettel“), einer Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten und in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Es gelten die Beschränkungen für die Ausgabe und den Verzehr alkoholischer Getränke und für die Ausgabe von Tabakwaren und das Rauchen. Bei einer Jugendschutzkontrolle werden angetrunkene oder rauchende Kinder und Jugendliche nach Hause geschickt.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren dürfen sich nach 24:00 Uhr nur mit schriftlicher Erlaubnis ihrer Personensorgeberechtigten („Feierzettel“) auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten. Mit der schriftlichen Erlaubnis ist eine Kopie des Personalausweises des Personensorgeberechtigten vorzulegen.
Rassismus
Für die Liedermachernacht gilt: Nazis müssen draußen bleiben! Rassistische, sexistische, homophobe und andere Belästigungen werden sofort geahndet und haben den Verweis vom Festivalgelände zur Folge. Auch verbotene Symbole in jeglicher Form und rechte Musik sind auf der LMN strengstens untersagt!
Alkohol
...gehört dazu und wird auf dem Gelände verkauft.
Um die Liedermachernacht zu genießen, sollte jeder nur so viel zu sich nehmen, wie er/sie auch verträgt. Um Unfälle, Streitereien oder
Peinlichkeiten zu vermeiden, bitten wir euch auch auf eure Freunde
zu achten. Im Notfall meldet euch bei einem Mitarbeiter..
Grundsätzlich
...sollte jeder auch auf seine Mitmenschen achten. Dann werden es ganz sicher zwei sehr schöne Tage!
Bei offenen Fragen bitte das Kontaktformular verwenden.
KÜNSTLER- /BANDANFRAGEN
Bitte per Mail an: spielen [at] liedermachernacht.de
Wir sind aktuell noch auf der Suche nach Personen, die uns vor/während/nach dem Festival helfen möchten. Die Arbeiten sind vielfältig. Bei Interesse meldet euch bitte über das Kontaktformular.